Die GAL-Bezirksfraktion begrüßt grundsätzlich eine Ansiedlung von IKEA in Altona in der Gr. Bergstraße. Nach Überzeugung der GAL würde IKEA dort zu einer dringend benötigten Belebung der Einkaufs- und Geschäftsstraße beitragen. Allerdings wird die Ansiedlung eines IKEA-Kaufhauses in der Gr. Bergstraße in der Bevölkerung unterschiedlich bewertet. Es sind zwei gegenläufige Bürgerbegehren initiiert worden:

Eines Pro-IKEA, eines gegen die Ansiedlung.
Die GAL-Bezirksfraktion Altona hat sich dazu eindeutig positioniert: Der Bürgerwille muss und wird respektiert werden. Sollte sich die Altonaer Bevölkerung im Rahmen eines Bürgerentscheides gegen ein IKEA-Kaufhaus in der Großen Bergstraße entscheiden, dann sind die folgenden unten genannten Punkte obsolet. Sie dienen einer Positionsbestimmung innerhalb der Fraktion, falls IKEA sich tatsächlich ansiedeln sollte. Denn es gilt einige wichtige Fragen und Probleme in diesem Zusammenhang zu klären, um IKEA für alle – Anlieger, Anwohner, Geschäftsleute und Käufer – an diesem Standort verträglich zu gestalten.

Gestaltung des Gebäudes und des Umfeldes:

1. Umlaufende straßenparallele Gebäudeaußenkanten (Im Norden, Süden, Westen entsprechend dem Erneuerungskonzept. Der Durchgang im Osten bleibt erhalten)
2. Umlaufend Absenken der Traufkante auf Oberkante Fußboden unterstes Parkdeck (20m). Zusätzlich deutliche gestalterische Zäsur auf 17m, durch Staffel oder Rücksprung.
3. Ab Traufkante Ausformulierung eines geneigten Daches (max. 60°) ohne größere Durchdringungen von Erschließungskernen oder Gebäudetechnik.
4. Architektenwettbewerb (unter Beteiligung von wenigstens 6 Büros) zu Gebäudekubatur und Fassade. Auslobungskriterien u.a.: Der Neubau muss sich in den Stadtraum einfügen und soll einen deutlichen Beitrag zur Stadtreparatur leisten.
5. Die Fassaden müssen in ihrer Ausformulierung (auch in Bezug auf Materialität, Farbigkeit und Präsenz der Wortmarke) den besonderen Anforderungen an ein innerstädtisches Gebäude genügen.
6. Keine Aktionsflächen vor dem Gebäude („Keine Fahnen“).
7. Eine Nachhaltigkeit des Gebäudes und eine ökologische Bauweise müssen gewährleistet sein.

 

Verkehr:

A, Forderungen an IKEA:

1. Zufahrt ausschließlich über Altonaer Poststraße
2. Lieferverkehr:

  • a. Einhausung der LKW-Zufahrt
  • b. Anlieferregelung: Keine Anlieferung vor 6:00 Uhr morgens

3. PKW-Verkehr:

  • a. Öffnungszeitenregelung des Parkhauses Mo-Sa von 9:00 bis max. 21:00 Uhr
  • b. Lärmschutzmaßnahmen für PKW Zufahrten, Minimalforderung Schallschutzfenster für
  • Anlieger (außerdem zu betrachten: Lichtemissionen, Teileinhausung Lawaetzweg, etc.)
  • c. Einhausung der PKW-Zufahrt zum Parkhaus

4. Fahrradfreundliche Ausgestaltung (überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten)
5. Es gibt keine Sonder-Öffnungszeiten für IKEA in den Nachtstunden oder an Feiertagen.
6. IKEA muss den Parkraum bewirtschaften! Sprich: Kein kostenloses Parken dort (Verrechnung der Gebühren mit Einkauf bei IKEA sinnvoll)!
7. Schlüssiges, attraktives ÖPNV-Konzept von IKEA auf der Grundlage eines Gutachtens, das
aufzeigt, wie ein „Modal Split“ (Aufteilung Auto / andere Verkehrsmittel) mit einem Anteil von jeweils 50 % tatsächlich erreicht werden kann.

B, Forderungen an den Bezirk:

1. Ein „bezirkliches Verkehrsgutachten“ betrachtet vertieft den erweiterten Raum um IKEA und berücksichtigt Parkdruck und Lärmbelastung auf die Wohnviertel. Bspl.: Lärmmindernder Straßenbelag, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einrichtung der Louise-Schröder-Straße im Zweirichtungsverkehr.
2. Integration des IKEA Parkhauses in das Parkleitsystem (IKEA beteiligt sich an den Kosten)
3. IKEA Ausschilderung (IKEA trägt die Kosten)
4. Ein Parkraumkonzept für das Quartier wird über den Sanierungsausschuss erarbeitet unter Prüfung der Möglichkeit von Anliegerparken in Altona Altstadt und Ottensen.
5. Eine jährliche Evaluation der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Verkehrslenkung findet statt

Fraktion der GAL in Altona

 

Den gesamten Text finden Sie auch hier als PDF: Position_der_Fraktion_der_GAL_Altona_zu_IKEA.pdf

 

 

Termine GAL Altona


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